AGBs
Boris Nils Design · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Boris Nils Design, Inhaber Boris Nils, Heidebroichstraße 17, 50374 Erftstadt (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Produktdesign, Industriedesign, strategische Unternehmensberatung, KI-Strategie und -Implementierung sowie App- und Softwareentwicklung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Vergütung und Terminen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und wird entweder als Pauschale oder auf Stundenbasis vereinbart. Beide Varianten sind im Angebot explizit ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 1.000 € netto wird eine Anzahlung von 50 % vor Projektbeginn fällig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehender Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt oder Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Entwürfe, Konzepte, Designs, Codes und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet. Mit vollständigem Zahlungseingang räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Weitergehende Rechte — insbesondere exklusive oder übertragbare Nutzungsrechte — bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung. Nicht abgenommene oder nicht bezahlte Arbeitsergebnisse verbleiben vollständig beim Auftragnehmer.
§ 8 Referenzrecht und Urhebernennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, realisierte Arbeiten unter Nennung seines Namens als Urheber in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber berechtigte Geheimhaltungsinteressen geltend macht und dies vor Projektabschluss schriftlich mitteilt. Eine pauschale Untersagung des Referenzrechts ohne sachlichen Grund ist nicht zulässig.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei mit der gebotenen Sorgfalt und geben diese nicht an Dritte weiter. Sie werden ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Auftrags genutzt. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.